Teilnahme am verbindlichen Testregime nach ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO
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- Kategorie: Coronainformationen
- Veröffentlicht: Freitag, 03. September 2021 12:34
- Geschrieben von H. Müller
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Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
wir freuen uns ab Montag, den 06.09.2021 wieder alle Schülerinnen und Schüler zum Präsenzunterricht in unserem Gymnasium begrüßen zu dürfen. Das neue Schuljahr hält, nicht zuletzt pandemiebedingt, wieder einige Veränderungen bereit. Vorbehaltlich der noch abschließenden politischen Entscheidungen sind derzeit folgende neue Regelungen vorgesehen:
Nähere Informationen zu den aktuell gültigen Regelungen und deren jeweiligen Inhalten sind über die Seite: https://bildung.thueringen.de/ des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport abrufbar.
Der Stundenplan für den ersten Schultag (06.09.2021) ist spätestens ab Freitag, den 03.09.2021 über: https://www.seckendorffgym.de/vertretung-topmenu-67.html abrufbar.
Für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5a und 5b finden von Montag bis Donnerstag die Einführungstage statt. Hinweise zum näheren Ablauf erhaltet Ihr/ erhalten Sie am ersten Schultag.
Wir wünschen allen Schülerinnen und Schülern einen erfolgreichen Start ins Schuljahr 2021/2022.
Das Lehrerkollegium des Veit-Ludwig-von-Seckendorff-Gymnasiums.
Im Altenburger Land ist ab 09.06. 2021 der Inzidenzwert von 35 nicht überschritten und es gilt folgendes:
Unterricht findet unter den Bedingungen des Regelbetriebs mit primärem Infektionsschutz nach Maßgabe des § 34 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO (Phase „Grün“) statt. Maßnahmen zum Lernen am anderen Ort sind uneingeschränkt zulässig. Einrichtungsfremden Personen ist hierfür abweichend von § 40 ThürSARS-CoV2-KiJuSSp-VO der Zutritt gestattet.
Befreiungsmöglichkeiten von der Präsenzpflicht von Schülern: Schüler, die Risikomerkmale eines schweren Krankheitsverlaufs bei einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 tragen, werden auf formlosen Antrag bei der Schulleitung von der Teilnahme am Präsenzunterricht befreit; die Verpflichtung zur Teilnahme an Prüfungen und Leistungsnachweisen bleibt davon unberührt, § 36 Abs. 3 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO.
Sofern ein Schüler bereits einen vollständigen Impfschutz gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 aufweisen kann, ist er verpflichtet, ein aktuelles ärztliches Attest vorzulegen, mit dem das bestehende erhöhte Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs bei einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 unter Berücksichtigung einer bereits erfolgten Impfung gegen den Coronavirus SARS-CoV-2 bescheinigt wird.
Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung: Alle Schüler sowie das pädagogische Personal staatlicher Schulen sind verpflichtet, innerhalb des Schulgebäudes eine Mund-Nasen-Bedeckung nach Maßgabe des § 34 Abs. 1 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO zu tragen. Dies gilt nicht für den Unterricht.
Die Schulleitung
Phase Grün - Regelbetrieb mit primären Infektionsschutz
Aus schulorganisatorischen Gründen - Abiturprüfungen - beginnt ab Montag, den 07.06.2021 für alle Schüler und Schülerinnen der Präsenzunterricht im Regelbetrieb mit primärem Infektionsschutz.
Testungen:
Tragen der MNB/qualifizierte Gesichtsmaske
Lernen am anderen Ort:
Befreiungsmöglichkeit von der Präsenzpflicht von Schülern mit Risikomerkmalen:
Der Zutritt schulfremder Personen ist wieder möglich.
Schulleitung