Vertretung

Thüringer Verordnung zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Schulbereich (ThürAbmildSchulVO) vom 04.03.2022

Das Thüringer Kultusministerium hat auch in diesem Schuljahr eine Abmilderungsverordnung beschlossen, damit Schülerinnen und Schüler keine pandemiebedingten Nachteile haben.
Teil des Abmilderungspakets sind die bereits aus dem vergangenen Schuljahr bekannten Regelungen
§20 ThürAbmildSchulVO - Versetzung und Wiederholung in den allgemeinbildenden Schulen

  • Schüler und Schülerinnen der Klassenstufen 6 und 8 rücken in die nächsthöhere Klassenstufe auf
  • Zeugnisse erhalten keinen Versetzungsvermerk
  • Schüler und Schülerinnen können auf Antrag der Eltern freiwillig die zuletzt besuchte Klassenstufe wiederholen, sofern diese nicht bereits freiwillig wiederholt wurde.
    • Formlose Anträge sind bis spätestens zum 15. Juni 2022 an die Schulleiterin Frau Fuchs zu stellen.
    • Die Entscheidung der freiwilligen Wiederholung trifft das für das Schulwesen zuständige Ministerium.
    • Die freiwillige Wiederholung wird nicht auf die maximale Wiederholungsmöglichkeit angerechnet.
    • Die Regelung gilt nicht für Abschlussklassen.

 

Die Schulleitung
Veit-Ludwig-von-Seckendorff-Gymnasium