Lernen am anderen Ort

Schulöffnung im Altenburger Land ab Freitag, 21.05.2021

Sehr geehrte Eltern,

unsere Schule wird ab Freitag, 21.05.2021 für alle Klassen in der Stufe Gelb II geöffnet.

Am Freitag finden für die Klassen 5-10 Wechselunterricht und für Klasse 11 der Präsenzunterricht statt.

Schüler der Klassen 5 -9 der Gruppe A erscheinen am 21.05.2021 zum Präsenzunterricht, Schüler der Gruppe B sind im Distanzlernen. Es besteht Testpflicht für den Präsenzunterricht. Die Testung erfolgt in der 1. Unterrichtsstunde.

Durch die Regelungen zu den beweglichen unterrichtsfreien Ferientagen im Altenburger Land ist der 25.05.2021 für alle Schülerinnen und Schüler frei.

Die ab dem 26.05.2021 beginnenden Abiturprüfungen haben oberste Priorität und unterliegen den strengen Regelungen der Abiturprüfungen sowie den Vorschriften im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (Hygiene, Testungen, Maskenpflicht, Prüfungen für Risikogruppen).

Das bedeutet, dass an den Tagen der schriftlichen Abiturprüfung für alle anderen Klassenstufen (5 bis 10) eingeschränkter Präsenzunterricht stattfindet.

Datum

Abiturprüfung

offizielle Festlegung zu Präsenz- bzw. Distanzunterricht*

betreffende

Klassenstufen

Dienstag,

25.05.2021

 

unterrichtsfrei

5 - 12

Mittwoch,

26.05.2021

Deutsch

eingeschränkter Präsenzunterricht

für Gr. A

5 - 10

Donnerstag,

27.05.2021

 

Präsenzunterricht

für Gr. A

5 - 10

Freitag,

28.05.2021

Mathematik

eingeschränkter Präsenzunterricht

für Gr. A

5 - 10

Montag,

31.05.2021

Englisch

eingeschränkter Präsenzunterricht

für Gr. B

5 - 10

Dienstag,

01.06.2021

 

Präsenzunterricht

für Gr. B

5 - 10

Mittwoch,

02.062021

Naturwissenschaften

eingeschränkter Präsenzunterricht

für Gr. B

5 - 10

Donnerstag,

03.06.2021

 

Präsenzunterricht

für Gr. B

5 - 10

Freitag,

04.06.2021

Gesellschafts-wissenschaften

eingeschränkter Präsenzunterricht

für Gr. B

5 - 10

Dienstag,

15.06.2021

mündliche Abiturprüfungen

Homeschooling

5 - 11

Donnerstag,

17.06.2021

mündliche Abiturprüfungen

Homeschooling

5 - 11

Weitere Informationen dazu, entnehmen Sie den aktuellen Vertretungsplänen.

Wir bitten Sie in diesem Zusammenhang darum, sich unbedingt mit Ihren Klassenleitern in Verbindung zu setzen, um sich bei Bedarf Beratungstermine einzuholen, die sich auf den weiteren schulischen Werdegang Ihres Kindes beziehen.

Es gibt in diesem Schuljahr wiederum die Möglichkeit eines freiwilligen Rücktritts, der sich auf die gültigen Gesetze und Verordnungen bezieht.

Auszug: ThürAbmildSchulVO (thueringen.de)

„Gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 Thüringer Verordnung zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Schulbereich (ThürAbmildSchulVO) kann das für das Schulwesen zuständige Ministerium entscheiden, dass abweichend von § 49 Abs. 2 Satz 1 und 4 ThürSchulG und § 55 Abs. 4 Satz 1 und 3 ThürSchulO ein Schüler auf Antrag der Eltern, der innerhalb von einer Woche nach Ausgabe des Zeugnisses zum Schuljahr zu stellen ist, die zuletzt besuchte Klassenstufe wiederholen kann, sofern diese nicht bereits freiwillig wiederholt wurde, und dass diese freiwillige Wiederholung nicht auf die maximale Wiederholungsmöglichkeit angerechnet wird.“


Wir bedanken uns für Ihre Geduld und Ihr Verständnis.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Die Schulleitung