allgemeine Informationen

Ab 22.10.2020 befindet sich unser Gymnasium in der Stufe GRÜN.

Festlegung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz vor SARS-CoV-2

(Stand 26.10.2020 – Maßnahmenkonzept Landratsamt Altenburger Land)

Es gelten weiterhin folgende Maßnahmen:

  • Personen mit SARS-CoV-2 Symptomen (Husten, Fieber, Halsschmerzen usw.) und Personen, die Kontakt mit einer positiv getesteten Person hatten, dürfen das Schulgebäude bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses oder einer ärztlichen Bescheinigung nicht betreten.
  • Die geltenden und bekannten Hygienestandards sind durch alle Personen zwingend einzuhalten.
  • Sofern der Mindestabstand (1,5 m) nicht eingehalten werden kann, ist das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht.
  • Auf Körperkontakt wie Umarmung und Händeschütteln ist zu verzichten.
  • Zutritt für Publikumsverkehr ist weiterhin nur mit vorheriger Anmeldung gestattet und auf notwendige Fälle zu beschränken.

Befreiung vom Präsenzunterricht

Die in § 33 Satz 1 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO vorgesehene Möglichkeit zur Befreiung vom Präsenzunterricht in besonderen Ausnahmefällen betrifft vor allem vulnerable Schülerinnen und Schüler.

Zu dieser Gruppe gehören insbesondere Schülerinnen und Schüler mit

  • schweren körperlichen Behinderungen und
  • schweren Grunderkrankungen, wie Herzerkrankungen, Krebserkrankungen, Immunschwäche, Organtransplantationen oder Mukoviszidose.

Entscheiden sich die Eltern gegen eine Beschulung im Präsenzunterricht, beantragen sie bei der Schulleitung formlos und unter Vorlage eines ärztlichen Attests die Befreiung vom Präsenzunterricht. Für weitere Beratung bzw. mögliche Schutzmaßnahmen steht betroffenen Eltern die Schulleitung zur Verfügung.

Schulleitung

Veit-Ludwig-von-Seckendorff-Gymnasium Meuselwitz
Europaschule