allgemeine Informationen

Notbetreuung – Kreis der berechtigten Eltern

Nach Rücksprache in der Staatssekretärs-Konferenz am 16.3.2020 werden die Hinweise zur Notbetreuung ergänzt:

Gruppe A: generell berechtigte Eltern

1. Erfasste Eltern der Gruppe A

Eine großzügige Notbetreuung findet statt für Personal im Gesundheitsbereich (einschließlich Pflege und Herstellung entsprechender Produkte) und mit Verantwortung für die öffentliche Sicherheit. Diese Betriebe sollen mit vollständigem Personal arbeiten können. Wir verlangen bei dieser Gruppe nicht, dass der konkret betroffene Elternteil zwingend gebraucht wird.

Zu den Bereichen mit Verantwortung für die öffentliche Sicherheit und damit zu Gruppe A gehören auch Justizvollzugsanstalten und freiwillige Feuerwehren (während der Bereitschaftszeiten).

Zum Gesundheitsbereich gehören auch Eltern, die Heil- oder Rehabilitationsbehandlungen nach ärztlicher Verschreibung durchführen (etwa Ergo- und Physiotherapie, Logopädie u.ä.). Auch Psychotherapeuten sind erfasst.

2. Verfahrensweise bei Eltern der Gruppe A

Für Gruppe A reicht eine glaubhafte Darlegung, dass beide Eltern im Gesundheitsbereich bzw. in Bereichen der öffentlichen Sicherheit tätig sind. Eine Arbeitgeberbescheinigung ist nützlich, sollte aber nicht zwingend gefordert werden.


Gruppe B: Zulassung im Einzelfall

1. Erfasste Eltern der Gruppe B

Die Notbetreuung im Einzelfall wird gewährleistet für das betriebsnotwendige Personal in Betrieben der kritischen Infrastruktur.

a. Kritische Infrastruktur

Erste Voraussetzung für Gruppe B ist, dass beide Eltern in einem Betrieb der kritischen Infrastruktur arbeiten. Dazu gehören:
• Wasserversorgung,
• Energieversorgung (Strom, Gas),
• Entsorgungswirtschaft,
• Kommunikation (einschließlich Post, digitale Infrastruktur),
• Personenverkehr (Schiene und Straße, Autobahnen)
• Grundversorgung mit Lebensmitteln (einschließlich Verkauf und Logistik),
• Betriebe mit größeren Tierbeständen,
• Reinigungspersonal,
• Gerichte und Staatsanwaltschaften.

b. Betriebsnotwendiges Personal

Bei Gruppe B ist zweite Voraussetzung, dass die Eltern innerhalb ihres Betriebes zum betriebsnotwendigen Personal gehören. Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass diese Betriebe ihre Aufgaben auch mit reduziertem Personalbestand erfüllen können.

Eine Notbetreuung wird gewährleistet für die Kinder von Mitarbeiter*innen, die für die Aufrechterhaltung des Betriebes zwingend gebraucht werden. Diese Betriebsnotwendigkeit kann sich etwa aus Notfallplänen ergeben oder daraus, dass einzelne Personen über Spezialkenntnisse verfügen oder besondere Aufgaben wahrnehmen müssen. Zum betriebsnotwendigen Personal gehören alle Mitglieder von Krisenstäben.

2. Verfahrensweise bei Eltern der Gruppe B

Für die Gruppe B werden Arbeitgeberbescheinigungen erbeten. Die Bescheinigung umfasst den konkreten Betrieb und eine Bestätigung, dass die konkrete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes benötigt wird (mit stichwortartiger Begründung).

Schulschließung

Die Gesundheit der Kinder und der gesamten Bevölkerung erfordert es gleichwohl, dass in der Zeit vom 17. März 2020 bis zum 19. April 2020 in Thüringen alle Schulen wegen des sich ausbreitenden Corona-Virus SARS-CoV-2 und COVID-19 geschlossen werden.
Wie Sie der Weisung des Thüringer Gesundheitsministeriums zur Schließung von Schulen und Kindertagesseinrichtungen entnehmen können, findet eine Notbetreuung in kleinen Gruppen für Kinder statt, deren Eltern in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind.
Von der Notbetreuung erfasste Kinder
Es werden nur Kinder aufgenommen, deren beide Eltern (oder allein erziehungsberechtigter Elternteil) in folgenden Bereichen beschäftigt sind:
• im Gesundheitswesen (Arztpraxen, Krankenhäuser, Testlabore, Krankentransporte, Apotheken, Gesundheitsämter und ähnliche);
• im Pflegebereich (Alten- oder Pflegeheime, ambulante Pflegedienste, Betreuung von Menschen mit Behinderungen und ähnliche);
• in der Herstellung von medizinischen oder pflegerischen Produkten;
• in Behörden, die für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständig sind (Polizei, Feuerwehr und ähnliche);
• im Bereich des Katastrophenschutzes (Technisches Hilfswerk und ähnliche);

Kinder werden nur betreut, wenn die Eltern glaubhaft erklären, dass eine anderweitige Betreuung nicht möglich ist.
Es werden nur Schulkinder bis zur Jahrgangsstufe 6 betreut. Die Betreuung findet bei Bedarf zu folgenden Zeiten im Haus I statt:

Montag - Mittwoch 07:35 – 15:05 Uhr
Donnerstag/Freitag 07:35 – 13:20 Uhr

Bei Bedarf melden Sie sich bitte mindestens einen Tag zuvor telefonisch oder per Email

Tel: 03448 75140        

Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Die Speiseversorgung während der Schulschließung ist nicht gegeben. Für Schüler während der Notbetreuung erfolgt eine Einzelfallreglung.

Aktuelle Informationen zum weiteren Verfahren während der Schulschließung finden Sie hier: https://bildung.thueringen.de/

Die Schüler finden Aufgaben für die Arbeit Zuhause auf der Moodle-Plattform unserer Schule unter http://vu2062.ernst.isp-media.de/ . Klasse suchen und Homework anklicken.
Schüler, die ihre Zugangsdaten vergessen haben, schicken mit dem Betreff Zugangsdaten vergessen unter Angabe von Vorname, Name und Klasse eine Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! .

Monika Fuchs
Schulleiterin

Schulschließung

Die Gesundheit der Kinder und der gesamten Bevölkerung erfordert es, dass in der Zeit vom 17. März 2020 bis zum 19. April 2020 in Thüringen alle Schulen wegen des sich ausbreitenden Corona-Virus SARS-CoV-2 und COVID-19 geschlossen werden.
Am Montag, dem 16. März 2020, erhalten alle Schülerinnen und Schüler weitere Informationen. Die Klassen 5 und 6 treffen sich zur 1. Std. im Schulhof Haus I, die Klassen 7 - 12 im Schulhof Haus II.

Weitere Hinweise:
Elterninformation des Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Monika Fuchs
Schulleiterin

Informationen zum Corona- Virus

Meuselwitz, 13.03.2020

Informationen zum Corona-Virus

Liebe Schulgemeinschaft,
inzwischen sind in allen Bundesländern Infektionsfälle mit dem neuen Corona- Virus (SARS-CoV-2) bestätigt worden.
Das Thüringer Bildungsministerium hat am 12. März 2020 eine Elterninformation (siehe PDF- Dokument) zum Corona-Virus herausgegeben, wie in den kommenden Tagen und Wochen an den Thüringer Schulen mit dem Thema umgegangen wird.
Ständig aktualisierte allgemeine Informationen sowie Links finden Sie/Ihr auf der Homepage des TMBJS unter:
https://bildung.thueringen.de/ministerium/coronavirus

An unserem Gymnasium muss mit allergrößtem Bedauern die Studienfahrt nach Amsterdam der 11. Klasse abgesagt werden.

Im Einvernehmen der Eltern wurde die Klassenfahrt der Klasse 9 nach Berlin ebenfalls storniert.

Über die Durchführung oder Absage der Fahrt in Klasse 5 und anderer schulischer Veranstaltungen (z.B. Theater) werden Sie zeitnah informiert.

 

Monika Fuchs
Schulleiterin

Beratung und Hilfe

Man sollte die Dinge so nehmen, wie sie kommen. Aber man sollte dafür sorgen, dass die Dinge so kommen, wie man sie nehmen möchte.
Curt Götz (1888-1960), deutscher Schriftsteller

Wenn du dabei Unterstützung benötigst, kannst du dich in unserer Schule u.a. an folgende Personen wenden:

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