Informationen des Gesundheitsamtes

Freitestung von Schülern aus der Kontaktpersonenquarantäne - Handlungsanweisung für Sorgeberechtigte

Für eine Verkürzung der Absonderung bestehen folgende Optionen:

  1. Durchführung einer PCR-Testung frühestens am fünften Tag der Absonderung
    Die Entlassung aus der Quarantäne erfolgt erst nach Erhalt des negativen Testergebnisses. Wird bereits vor dem 5. Tag der Absonderung eine Testung auf SARS-CoV-2 durchgeführt, so verkürzt deren negatives Ergebnis die Quarantänedauer nicht.
  2. Durchführung eines Antigen-Schnelltestes frühestens am siebenten Tag der Absonderung
    Die Entlassung aus der Quarantäne erfolgt erst nach Erhalt des negativen Testergebnisses. Wird bereits vor dem 7. Tag der Absonderung eine Testung auf SARS-CoV-2 durchgeführt, so verkürzt deren negatives Ergebnis die Quarantänedauer nicht. Es sind qualitativ hochwertige Antigen-Schnelltests zu verwenden. Die Testung sollte als Fremdtestung durch oder unter Aufsicht von geschulten Personen erfolgen.

Hinweis: Die Möglichkeit die Quarantäne durch eine negative Testung nach 5 Tagen (PCR-Testung) oder nach 7 Tagen (Testung mittels Antigen-Schnelltest) zu verkürzen wurde geschaffen, um unnötige Härten zu verringern. Dennoch beträgt die Inkubationszeit bis zu 14 Tage.

 

Wurde eine Testung vor dem 5. Tag der Absonderung mit PCR oder vor dem 7. Tag der Absonderung mittels Schnelltest durchgeführt, gilt diese Testung nicht als Freitestung. Die Quarantäne ist damit nicht verkürzt. Der Zugang zur Einrichtung kann somit erst nach Ablauf der regulären Quarantäne von 10 Tagen gewährt werden oder mit einer erneuten Testung am entsprechenden im Informationsschreiben genannten Tag.