Schulöffnung ab 07.06.2021 am Veit-Ludwig-von-Seckendorffgymnasium Meuselwitz

Phase Grün - Regelbetrieb mit primären Infektionsschutz
Aus schulorganisatorischen Gründen - Abiturprüfungen - beginnt ab Montag, den 07.06.2021 für alle Schüler und Schülerinnen der Präsenzunterricht im Regelbetrieb mit primärem Infektionsschutz.

Testungen:

  • im Juni bleibt die Testpflicht bestehen (2 x wöchentliche Testung in der Schule oder Bescheinigung durch anerkannte Testinstitutionen)
  • Bescheinigungen für Tests dürfen nach wie vor nicht ausgestellt werden (Schüler und Schülerinnen, die am Nachmittag in Vereinen Sport machen, sind von der dafür notwendigen Testpflicht befreit, wenn sie in der Schule getestet wurden (Regelungen hierfür siehe Sondereindämmungsmaßnahmenverordnung)
  • Gemäß § 34b Abs. 5 ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO findet für alle Schüler, die nicht am Test/Präsenzunterricht teilnehmen, häusliches Lernen nach den Vorgaben des § 29 Abs. 2 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO statt
  • Für Schüler, die sich keinem Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 unterziehen, ist trotzdem die Erbringung der notwendigen Leistungsnachweise und die Teilnahme an den Abschlussprüfungen bindend.

 

Tragen der MNB/qualifizierte Gesichtsmaske

  • Klasse 5/6: tragen eine MNB (auch Alltagsmaske möglich) im Schulgebäude und Nahverkehr;
    während des Unterrichts ist die Verwendung einer MNB nicht zwingend erforderlich bei Einhaltung des Mindestabstands von 1,50m
  • ab Klasse 7 tragen Schüler und Schülerinnen im Unterricht und innerhalb des Schulgebäudes eine qualifizierte Gesichtsmaske
  • Maskenpflicht entfällt für den Sportunterricht
  • Bei der Essenseinnahme entfällt die Verpflichtung des Tragens einer MNB, wobei die Einhaltung eines Mindestabstands sicherzustellen ist

 

Lernen am anderen Ort:

  • ist ab Stufe Grün wieder möglich.
  • Klassenfahrten bleiben für dieses Schuljahr weiter untersagt.
  • Tagesausflüge sind erlaubt (auch mehrere Tage hintereinander, immer von der Schule ausgehend, ohne Übernachtung).

 

Befreiungsmöglichkeit von der Präsenzpflicht von Schülern mit Risikomerkmalen:

  • Schüler, die Risikomerkmale eines schweren Krankheitsverlaufs bei einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 tragen, werden auf formlosen Antrag bei der Schulleitung von der Teilnahme am Präsenzunterricht befreit;
    • die Verpflichtung zur Teilnahme an Prüfungen und Leistungsnachweisen bleibt davon unberührt

Der Zutritt schulfremder Personen ist wieder möglich.

Schulleitung