Start ins Schuljahr 2021/2022


Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

wir freuen uns ab Montag, den 06.09.2021 wieder alle Schülerinnen und Schüler zum Präsenzunterricht in unserem Gymnasium begrüßen zu dürfen. Das neue Schuljahr hält, nicht zuletzt pandemiebedingt, wieder einige Veränderungen bereit. Vorbehaltlich der noch abschließenden politischen Entscheidungen sind derzeit folgende neue Regelungen vorgesehen:

  • Alle Schülerinnen und Schüler besuchen – unter Beachtung der Regeln zum Infektionsschutz – die Schule!
    Die zu ergreifenden und zu beachtenden Maßnahmen zum Infektionsschutz erfolgen grundsätzlich nach einem gestuften Warnsystem. (zur Übersicht)
    In der Zeit vom 06. bis 19.09.2021 wird dem gestuften Warnsystem ein Sicherheitspuffer vorgeschaltet. In dieser Zeit gelten folgende Regelungen:
    1. Für Schülerinnen und Schüler:
      • Verpflichtende Testung der Schüler, soweit kein sogenannter „3G-Nachweis“ (geimpft-getestet-genesen) vorgelegt wird. Testung zwei Mal wöchentlich.
        Bitte beachten: Ohne „3G-Nachweis“ (Nachweise sind am 06.09.2021 vorzulegen) oder Testung erfolgt der Unterricht in gesonderten Lerngruppen und den Sorgeberechtigten wird ein nach den Regelungen des zuständigen Ministeriums bestimmtes Bußgeld auferlegt.
      • Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf dem Schulgelände, im Schulhaus und im Unterricht.
      • Beim Vorliegen besonderer Risikomerkmale beim Schüler selbst oder innerhalb seiner Familie sind, bei Vorlage entsprechender ärztlicher Atteste, befristete Einzelfallentscheidungen möglich. In diesen Fällen wendet Ihr/ wenden Sie sich bitte über das Sekretariat an die Schulleitung.
    2. Für Personen mit Erkältungssymptomen:
      Es besteht grundsätzlich ein Betretungsverbot für das Schulgelände, soweit kein aktueller negativer Coronatest vorgelegt werden kann.
    3. Für schulfremde Personen:
      Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und „3G-Nachweis“.

Nähere Informationen zu den aktuell gültigen Regelungen und deren jeweiligen Inhalten sind über die Seite: https://bildung.thueringen.de/ des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport abrufbar.
Der Stundenplan für den ersten Schultag (06.09.2021) ist spätestens ab Freitag, den 03.09.2021 über: https://www.seckendorffgym.de/vertretung-topmenu-67.html abrufbar.

Für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5a und 5b finden von Montag bis Donnerstag die Einführungstage statt. Hinweise zum näheren Ablauf erhaltet Ihr/ erhalten Sie am ersten Schultag.
Wir wünschen allen Schülerinnen und Schülern einen erfolgreichen Start ins Schuljahr 2021/2022.
Das Lehrerkollegium des Veit-Ludwig-von-Seckendorff-Gymnasiums.

 

Unterricht im Regelbetrieb mit primärem Infektionsschutz

Im Altenburger Land ist ab 09.06. 2021 der Inzidenzwert von 35 nicht überschritten und es gilt folgendes:

  1. Unterricht findet unter den Bedingungen des Regelbetriebs mit primärem Infektionsschutz nach Maßgabe des § 34 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO (Phase „Grün“) statt. Maßnahmen zum Lernen am anderen Ort sind uneingeschränkt zulässig. Einrichtungsfremden Personen ist hierfür abweichend von § 40 ThürSARS-CoV2-KiJuSSp-VO der Zutritt gestattet.

  2. Befreiungsmöglichkeiten von der Präsenzpflicht von Schülern: Schüler, die Risikomerkmale eines schweren Krankheitsverlaufs bei einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 tragen, werden auf formlosen Antrag bei der Schulleitung von der Teilnahme am Präsenzunterricht befreit; die Verpflichtung zur Teilnahme an Prüfungen und Leistungsnachweisen bleibt davon unberührt, § 36 Abs. 3 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO.

Sofern ein Schüler bereits einen vollständigen Impfschutz gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 aufweisen kann, ist er verpflichtet, ein aktuelles ärztliches Attest vorzulegen, mit dem das bestehende erhöhte Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs bei einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 unter Berücksichtigung einer bereits erfolgten Impfung gegen den Coronavirus SARS-CoV-2 bescheinigt wird.

  1. Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung: Alle Schüler sowie das pädagogische Personal staatlicher Schulen sind verpflichtet, innerhalb des Schulgebäudes eine Mund-Nasen-Bedeckung nach Maßgabe des § 34 Abs. 1 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO zu tragen. Dies gilt nicht für den Unterricht.

Die Schulleitung

 

Schulöffnung ab 07.06.2021 am Veit-Ludwig-von-Seckendorffgymnasium Meuselwitz

Phase Grün - Regelbetrieb mit primären Infektionsschutz
Aus schulorganisatorischen Gründen - Abiturprüfungen - beginnt ab Montag, den 07.06.2021 für alle Schüler und Schülerinnen der Präsenzunterricht im Regelbetrieb mit primärem Infektionsschutz.

Testungen:

  • im Juni bleibt die Testpflicht bestehen (2 x wöchentliche Testung in der Schule oder Bescheinigung durch anerkannte Testinstitutionen)
  • Bescheinigungen für Tests dürfen nach wie vor nicht ausgestellt werden (Schüler und Schülerinnen, die am Nachmittag in Vereinen Sport machen, sind von der dafür notwendigen Testpflicht befreit, wenn sie in der Schule getestet wurden (Regelungen hierfür siehe Sondereindämmungsmaßnahmenverordnung)
  • Gemäß § 34b Abs. 5 ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO findet für alle Schüler, die nicht am Test/Präsenzunterricht teilnehmen, häusliches Lernen nach den Vorgaben des § 29 Abs. 2 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO statt
  • Für Schüler, die sich keinem Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 unterziehen, ist trotzdem die Erbringung der notwendigen Leistungsnachweise und die Teilnahme an den Abschlussprüfungen bindend.

 

Tragen der MNB/qualifizierte Gesichtsmaske

  • Klasse 5/6: tragen eine MNB (auch Alltagsmaske möglich) im Schulgebäude und Nahverkehr;
    während des Unterrichts ist die Verwendung einer MNB nicht zwingend erforderlich bei Einhaltung des Mindestabstands von 1,50m
  • ab Klasse 7 tragen Schüler und Schülerinnen im Unterricht und innerhalb des Schulgebäudes eine qualifizierte Gesichtsmaske
  • Maskenpflicht entfällt für den Sportunterricht
  • Bei der Essenseinnahme entfällt die Verpflichtung des Tragens einer MNB, wobei die Einhaltung eines Mindestabstands sicherzustellen ist

 

Lernen am anderen Ort:

  • ist ab Stufe Grün wieder möglich.
  • Klassenfahrten bleiben für dieses Schuljahr weiter untersagt.
  • Tagesausflüge sind erlaubt (auch mehrere Tage hintereinander, immer von der Schule ausgehend, ohne Übernachtung).

 

Befreiungsmöglichkeit von der Präsenzpflicht von Schülern mit Risikomerkmalen:

  • Schüler, die Risikomerkmale eines schweren Krankheitsverlaufs bei einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 tragen, werden auf formlosen Antrag bei der Schulleitung von der Teilnahme am Präsenzunterricht befreit;
    • die Verpflichtung zur Teilnahme an Prüfungen und Leistungsnachweisen bleibt davon unberührt

Der Zutritt schulfremder Personen ist wieder möglich.

Schulleitung

Formular-Befreiung von der Testpflicht

Sehr geehrte Eltern,

wenn Ihr Kind einer der beiden Bedingungen erfüllt, ist es von der Testpflicht befreit. Bitte füllen Sie in diesem Fall die Seite 1 des Formulars aus und geben dieses unter Vorlage eines gültigen Nachweises (es wird keine Kopie der Nachweisdokumente angefertigt und diese werden auch nicht in der Schülerakte hinterlegt)  über den/die Klassenleiter/in ab.
 
Die Schulleitung

Schulöffnung im Altenburger Land ab Freitag, 21.05.2021

Sehr geehrte Eltern,

unsere Schule wird ab Freitag, 21.05.2021 für alle Klassen in der Stufe Gelb II geöffnet.

Am Freitag finden für die Klassen 5-10 Wechselunterricht und für Klasse 11 der Präsenzunterricht statt.

Schüler der Klassen 5 -9 der Gruppe A erscheinen am 21.05.2021 zum Präsenzunterricht, Schüler der Gruppe B sind im Distanzlernen. Es besteht Testpflicht für den Präsenzunterricht. Die Testung erfolgt in der 1. Unterrichtsstunde.

Durch die Regelungen zu den beweglichen unterrichtsfreien Ferientagen im Altenburger Land ist der 25.05.2021 für alle Schülerinnen und Schüler frei.

Die ab dem 26.05.2021 beginnenden Abiturprüfungen haben oberste Priorität und unterliegen den strengen Regelungen der Abiturprüfungen sowie den Vorschriften im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (Hygiene, Testungen, Maskenpflicht, Prüfungen für Risikogruppen).

Das bedeutet, dass an den Tagen der schriftlichen Abiturprüfung für alle anderen Klassenstufen (5 bis 10) eingeschränkter Präsenzunterricht stattfindet.

Datum

Abiturprüfung

offizielle Festlegung zu Präsenz- bzw. Distanzunterricht*

betreffende

Klassenstufen

Dienstag,

25.05.2021

 

unterrichtsfrei

5 - 12

Mittwoch,

26.05.2021

Deutsch

eingeschränkter Präsenzunterricht

für Gr. A

5 - 10

Donnerstag,

27.05.2021

 

Präsenzunterricht

für Gr. A

5 - 10

Freitag,

28.05.2021

Mathematik

eingeschränkter Präsenzunterricht

für Gr. A

5 - 10

Montag,

31.05.2021

Englisch

eingeschränkter Präsenzunterricht

für Gr. B

5 - 10

Dienstag,

01.06.2021

 

Präsenzunterricht

für Gr. B

5 - 10

Mittwoch,

02.062021

Naturwissenschaften

eingeschränkter Präsenzunterricht

für Gr. B

5 - 10

Donnerstag,

03.06.2021

 

Präsenzunterricht

für Gr. B

5 - 10

Freitag,

04.06.2021

Gesellschafts-wissenschaften

eingeschränkter Präsenzunterricht

für Gr. B

5 - 10

Dienstag,

15.06.2021

mündliche Abiturprüfungen

Homeschooling

5 - 11

Donnerstag,

17.06.2021

mündliche Abiturprüfungen

Homeschooling

5 - 11

Weitere Informationen dazu, entnehmen Sie den aktuellen Vertretungsplänen.

Wir bitten Sie in diesem Zusammenhang darum, sich unbedingt mit Ihren Klassenleitern in Verbindung zu setzen, um sich bei Bedarf Beratungstermine einzuholen, die sich auf den weiteren schulischen Werdegang Ihres Kindes beziehen.

Es gibt in diesem Schuljahr wiederum die Möglichkeit eines freiwilligen Rücktritts, der sich auf die gültigen Gesetze und Verordnungen bezieht.

Auszug: ThürAbmildSchulVO (thueringen.de)

„Gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 Thüringer Verordnung zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Schulbereich (ThürAbmildSchulVO) kann das für das Schulwesen zuständige Ministerium entscheiden, dass abweichend von § 49 Abs. 2 Satz 1 und 4 ThürSchulG und § 55 Abs. 4 Satz 1 und 3 ThürSchulO ein Schüler auf Antrag der Eltern, der innerhalb von einer Woche nach Ausgabe des Zeugnisses zum Schuljahr zu stellen ist, die zuletzt besuchte Klassenstufe wiederholen kann, sofern diese nicht bereits freiwillig wiederholt wurde, und dass diese freiwillige Wiederholung nicht auf die maximale Wiederholungsmöglichkeit angerechnet wird.“


Wir bedanken uns für Ihre Geduld und Ihr Verständnis.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Die Schulleitung